AGB


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


1. Teilnehmer- und Mieterkreis
Teilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Windsurfsport bzw. SUP-Sport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben – insbesondere auch ohne Einfluss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln. Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Windsurf-/Sup-Kurs ist die Fähigkeit, mindestens 25 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

2. Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag
Die Anmeldung zu einem Windsurf-/  SUP  bedarf der Schriftform (auch Internet-Anmeldeformular). Gleiches gilt für Abschluss des Mietvertrages. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen. Ein Rücktritt vom Vertrag, ist schriftlich zu erklären.

Kristian Weiss, im weiteren KW, übernimmt keine Haftung für den Ausfall von Übungsstunden aus Witterungsgründen oder wegen Ausfall infolge von Krankheit oder anderen unvermeidlichen Gründen.

Geleistete Zahlungen können erstattet werden bzw. ein Gutschein ausgestellt werden. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich verhaltenswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Bei Abbruch eines Wassersportkurses SUP/SURFEN durch Teilnehmer werden keine Geld Rückerstattungen durch KW geleistet, stattdessen kann ein unbegrenzt gültiger Gutschein ausgestellt werden!

3. Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist bei eventuellen auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

4. Sicherheit/ Durchführungsbedingungen
Den Anweisungen des Wassersportrainers/Vermieters (KW), ist Folge zu leisten. Das Anlegen und Tragen von Sicherheits- und Schwimmwesten während der Kurse ist Pflicht und Kursbestandteil. Brillen und andere Gegenstände, sind gegen Verlust zu sichern. Schmuckgegenstände wie Ringe und Ketten, sind abzulegen.

5. Sorgfaltspflicht
Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Windsurf-/ Wassersportmaterials wird durch regelmäßige Inspektion sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Mieter verpflichtet, das Windsurf-/ SUP vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen. Falls die Betriebsbereitschaft des Wassersportmaterials durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Mieters.

6. Haftung
KW haftet für die gewissenhafte  Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung, sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektion zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Windsurf-/ Wassersportmaterials. Eine weitere Haftung oder Garantie ist hiermit ausgeschlossen. Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/Mieter eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer/Mieter verpflichtet sich, das Windsurf-/ SUP wie sein Eigentum nach allen Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an dem Material und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer/Mieter persönlich.

Bei Windstärken über 4 Bft. wird das Tragen von Schwimmwesten und Trapez, der sichere Wasserstart und die Benutzung der Fussschlaufen empfohlen. Im Schadensfall wird keine Haftung seitens von KW bei falscher Handhabung/Bedienung, Rigg/Windsurfbretter Tragen/Ablegen bei Starkwind übernommen. Bei Diebstahl während des Kurses / Übungsstunden übernimmt  KW keine Haftung.

7. Verleih
Der Verleih ist ab 18 Jahre oder mit einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten möglich. Die ausgeliehenen Gegenstände sind mit Sorgfalt und Vorsicht zu verwenden und behandeln.. Für Schäden kommt der Kunde auf. Eine gültige Haftpflichtversicherung wird empfholen. Eine Kaution von 500 Euro ist zu hinterlegen, welche nach Rückgabe der Surfausrüstung wieder ausgehändigt wird. Der Verleih erfolgt wochenweise oder auch gerne nach einer anderen Dauer entsprechend der Abstimmung zwischen KW und dem Kunden.



8. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrags zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen. Zudem ist jeder Teilnehmer an die Anweisungen seines Windsurf-/ Sup-Instructors (KW) gebunden. Für Schäden am Schulungsmaterial, die durch Missachtung der Anweisungen des Instructors oder durch Missachtung der Sicherheitsregeln entstehen, muss jeder Teilnehmer selber haften. Es empfiehlt sich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, welche die Sportart Windsurfen-/ Supsurfen  / Wassersport mitabdeckt!